Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Pflichten

...der Martin-Luther-Universität:

Benachteiligungsverbot

Die Martin-Luther-Universität ist verpflichtet, Benachteiligungen und Diskriminierungen zu beseitigen und zu verhindern.

Hinweis-/Informationspflicht

Die Martin-Luther-Universität muss in geeigneter Art und Weise  auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen und darauf  hinwirken, dass diese unterbleiben.

Maßnahmen bei Benachteiligungen

Die Martin-Luther-Universität ist verpflichtet, bei  Benachteiligungen oder Diskriminierungen geeignete, erforderliche und  angemessene Maßnahmen zu treffen.

...der Beschäftigten:

Auch Mitarbeiter/innen müssen das Benachteiligungsverbot beachten. Niemand darf andere Personen im eigenen Arbeitsumfeld benachteiligen, diskriminieren oder sexuell belästigen. Dies gilt auch für Anweisungen zu einer Benachteiligung oder Belästigung. Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG stellen eine Verletzung der Pflichten dar, die sich aus dem jeweiligen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ergeben. Dies kann arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen haben.

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