Pflichten
...der Martin-Luther-Universität:
Benachteiligungsverbot
Die Martin-Luther-Universität ist verpflichtet, Benachteiligungen und Diskriminierungen zu beseitigen und zu verhindern.
Hinweis-/Informationspflicht
Die Martin-Luther-Universität muss in geeigneter Art und Weise auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.
Maßnahmen bei Benachteiligungen
Die Martin-Luther-Universität ist verpflichtet, bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zu treffen.
...der Beschäftigten:
Auch Mitarbeiter/innen müssen das Benachteiligungsverbot beachten. Niemand darf andere Personen im eigenen Arbeitsumfeld benachteiligen, diskriminieren oder sexuell belästigen. Dies gilt auch für Anweisungen zu einer Benachteiligung oder Belästigung. Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG stellen eine Verletzung der Pflichten dar, die sich aus dem jeweiligen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ergeben. Dies kann arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen haben.